Stichtag 31.Mai

Fristen, Abgabetermin, Nicht-Versäumnis. Egal, was für Begriffe uns einfallen. Zur Erinnerung also: Bis 31.5. muss Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Gerne beantragen wir für Sie eine Fristverlängerung. Oder wir hinterlegen, dass Sie zu unseren Mandanten gehören und Sie termingerecht die erforderlichen Unterlagen bereitstellen.

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